Zum\n Frühjahr 2022 wurden die Ausweisungen der Gewässerabstände nach \nDüngeverordnung (DüV) und der Begrünungsstreifen nach \nWasserhaushaltsgesetz (WHG) neu berechnet und in flo.rlp.de sowie im \nGeoBox-Viewer ausgewiesen. Die Hangneigungen werden jetzt unabhängig von\n den Flurstücken in 10-m-Abschnitten entlang der Gewässer auf Grundlage \ndes Digitalen Geländemodells (DGM1) berechnet. Damit ist die Anzahl \nbetroffener Flächen, bei denen die Einhaltung der Abstände zu Gewässern \nbzw. eine Begrünung verpflichtend ist, deutlich reduziert. Durch die \nneue Berechnungsmethode wird die Hangneigung im Gelände genauer und \nbesser nachvollziehbar für die Landwirte und die Agrarkontrolle \nabgebildet. In der Ansicht werden keine genauen Abstände oder \nBegrünungsbreiten angezeigt, sondern nur Flächenabschnitte, welche nach \nden o. a. Regelungen betroffen sind. Zumindest in diesen Abschnitten \nbestehen mit sehr großer Wahrscheinlichkeit Hangneigungen, aufgrund \nderer Abstände bei der Düngung einzuhalten oder Begrünungsstreifen \nanzulegen sind. Natürlich können auch nicht ausgewiesene Abschnitte \nneben oder zwischen ausgewiesenen Abschnitten begrünt bzw. nicht gedüngt\n werden, insbesondere um Arbeitsgänge durchgängig durchführen zu können.\n Obwohl die Ausweisung nach bestem Wissen und nach aktuellem Stand der \nTechnik erfolgt, kann es dennoch vereinzelt zu Abweichungen zwischen der\n Realität und der Darstellung kommen, denn die exakte Position der \nBöschungsoberkante ist im Einzelfall nicht bekannt. Entscheidend bleibt \ndabei immer die tatsächliche Lage vor Ort. bzw. die Entfernung von der \nBöschungsoberkante.\n \n<\/span><\/div>