Belastete Gebiete nach DüV/LDüVO in Rheinland-Pfalz<\/font><\/div>
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Bei der Umsetzung der Düngeverordnung (DÜV) und der Landesdüngeverordnung von Rheinland-Pfalz sind die nach EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ausgewiesenen Grundwasserkörper neben den Nitratkonzentrationen an Grundwasser-Messstellen die Basis für die Ausweisung sogenannter \u201eroter\u201c bzw. nitratbelasteter Gebiete. Dem hierfür zugrundeliegenden Ausweisungsmessnetz wird von Seiten der landwirtschaftlichen Praxis große Aufmerksamkeit geschenkt. Mit der Novellierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung zur Ausweisung mit Nitrat belasteter und eutrophierter Gebiete vom August 2022, der im April 2020 geänderten Düngeverordnung und der Überarbeitung der Landesdüngeverordnung im Herbst 2022 wird die Einteilung der belasteten Gebiete ab 2023 auf anderen Kriterien basieren, nämlich anstelle einer kleinräumlich differenzierten Berechnung der Nitratausträge in Verbindung mit der der standortsspezifischen Verträglichkeit für Nitrateinträge nur noch auf Basis von Nitratkonzentrationen der (zum Stand Ende 2021) 341 Grundwassermessstellen des Ausweisungsmessnetzes in Rheinland-Pfalz.<\/font><\/div>
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Die Ausweisung muss aufgrund der bundesweiten Vorgaben unabhängig von der Flächennutzung erfolgen. Alle Flurstücke, z.B. auch Feldwege, die mit mindestens 20 % ihrer Fläche in als belastet berechneten Gebieten liegen, zählen vollständig dazu. Daher rührt die Zerklüftung am Rand der belasteten Gebiete.<\/font><\/div>