{ "culture": "de-DE", "name": "MIL_BB_Gewässerbemessungsgrenze__DüV", "guid": "80CF341C-648A-438E-8BA4-900512289883", "catalogPath": "", "snippet": "Gewässerbemessungsgrenze DüV", "description": "In der Düngeverordnung §§ 5, 13a, WHG §38a sowie in\nder GAPKondV §15 werden Bewirtschaftungsauflagen für den Schutz von\nOberflächengewässern vor potentiell schädlichen Einträgen der Landwirtschaft\n(u.a. Dünge- und Pflanzenschutzmittel), zum Teil unter Berücksichtigung einer\ndurchschnittlichen Hangneigung, landeinwärts ab Gewässerböschungsoberkante\ndefiniert. Förderkulissen der EU-Agrarförderung bauen auf die Gewässerränder\nauf. Die <\/span>Gewässerböschungsoberkante ist als topographisches Element im Land\nBB nicht verfügbar. In Abstimmung der Fachbereiche Wasser und Landwirtschaft\nkommt ersatzweise die Gewässerbemessungsgrenze zum Einsatz. Diese wird aus den\nATKIS-Gewässerobjekten, unter Berücksichtigung des Digitalen Feldblockkatasters\ngebildet und repräsentiert geometrisch das zu schützende Oberflächengewässer.

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Stand: 12.12.2022<\/div>

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Eigentümer: Norbert Falk zahlstelle@mluk.brandenburg.de<\/a>
Ansprechpartner: Rasmus Bürger 
rasmus.buerger@mluk.brandenburg.de<\/a><\/div>